Das Inkasso der Paritätischen Landeskommission (PLK) ist zuständig für die Rechnungsstellung im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe. Die Inkassostelle fordert insbesondere die Berufs- und Vollzusgskostenbeiträge ein.
mehr...

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe untersteht der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) und gilt für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber gemäss betrieblichem und persönlichem Geltungsbereich in der gesamten Schweiz mit Ausnahme der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Genf, Waadt und Wallis.
mehr...

Die Paritätische Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe bezweckt die Umsetzung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV).
mehr...

Das VRM im Gebäudehüllengewerbe bietet älteren Arbeitnehmenden, die aktiv an der Gebäudehülle tätig sind und vor der ordentlichen Pensionierung stehen, die Möglichkeit zu einer Reduktion der Arbeitszeit, indem sie
mehr...

News

Kontakt

Sekretariat
Paritätische Landeskommission (PLK)
im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe
Postfach
8021 Zürich
T 044 295 30 75
F 044 295 30 63
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.plk-gebaeudehuelle.ch

Inkassostelle
PLK im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe
Postfach
8021 Zürich
T 044 295 30 64
F 044 295 30 63
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!