Die Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe wird durch die Paritätische Landeskommission (PLK) bestimmt.

Das Inkasso ist zuständig für die Einforderung der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge in der Gebäudehüllenbranche. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Umsetzung von Entscheiden der Paritätischen Landeskommission (PLK) bezüglich der Durchführung des GAV, wie die Einforderung von Kontroll- und Verfahrenskosten und von allfälligen Konventionalstrafen.

 

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Sekretariat
Paritätische Landeskommission (PLK)
im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe
Postfach
8021 Zürich
T 044 295 30 75
F 044 295 30 63
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www.plk-gebaeudehuelle.ch

Inkassostelle
PLK im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe
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8021 Zürich
T 044 295 30 64
F 044 295 30 63
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