GAV 2020 - 2023 allgemeinverbindlich erklärt
Der neue GAV ist per 1. Juli 2020 allgemeinverbindlich erklärt worden.
Sie finden den neuen ave GAV hier.
10.12.2019
Verlängerung des GAV 2014-2018
Der GAV 2020-2023 ist zwar von den Sozialpartnern unterschrieben, wird aber aktuell vom Staatssekretariat für Wirtschaft seco noch geprüft. Während die Prüfung noch andauert, bleibt der GAV 2014-2018 mit einigen Anpassungen weiterhin gültig. Dies wird durch eine Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit bis zum 30.06.2020 gesichert.
Die Anpassungen betreffen insbesondere die Mindestlöhne, die Lohnerhöhung per 1.1.2020 und die Mittagszulagen. Diese Änderungen treten per 1.1.2020 in Kraft.
Mitglieder des Verbandes Gebäudehülle Schweiz richten sich bereits per 1.1.2020 nach dem unterzeichneten Gesamtarbeitsvertrag 2020-2023.
Bundesratsbeschluss Verlängerung AVE GAV